ErwGr. 7

REG_2019_1009 · mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003

Ein EU-Düngeprodukt verfügt möglicherweise über mehr als eine der Funktionen, die in den Produktfunktionskategorien dieser Verordnung beschrieben sind. Wird nur eine dieser Funktionen angegeben, so sollte es ausreichen, dass das EU-Düngeprodukt die Anforderungen der Produktfunktionskategorie erfüllt, in der diese angegebene Funktion beschrieben wird. Wird hingegen mehr als eine dieser Funktionen angegeben, so sollte das EU-Düngeprodukt als eine Mischung von zwei oder mehr Komponenten-EU-Düngeprodukten betrachtet und für jedes Komponenten-EU-Düngeprodukt die Erfüllung der Anforderungen in Bezug auf seine Funktion vorgeschrieben werden. Für diese Mischungen sollte daher eine spezifische Produktfunktionskategorie vorgesehen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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