ErwGr. 15

REG_2019_1010 · zur Angleichung der Berichterstattungspflichten im Bereich der Rechtsvorschriften mit Bezug zur Umwelt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 166/2006 und (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/49/EG, 2004/35/EG, 2007/2/EG, 2009/147/EG und 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 338/97 und (EG) Nr. 2173/2005 des Rates und der Richtlinie 86/278/EWG des Rates

Die Europäische Umweltagentur nimmt bereits wichtige Aufgaben bei der Überwachung des Umweltrechts der Union und der entsprechenden Berichterstattung wahr, die ausdrücklich in das Umweltrecht der Union Eingang finden sollten. Was andere Rechtsvorschriften aus dem Bereich Umwelt betrifft, so werden die Rolle und die Ausstattung der Europäischen Umweltagentur im Hinblick auf die Unterstützung, die sie für die Kommission bei der Berichterstattung im Umweltbereich leistet, nach Abschluss der laufenden Bewertung behandelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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