ErwGr. 25

REG_2019_1021 · über persistente organische Schadstoffe

Maßnahmen zur Verringerung der Freisetzungen von POP sollten in regelmäßigen Abständen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit bewertet werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten der Agentur regelmäßig in standardisierter Form Bericht erstatten, insbesondere in Bezug auf Freisetzungsverzeichnisse, gemeldete Bestände sowie die Herstellung und das Inverkehrbringen beschränkter Stoffe.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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