ErwGr. 23

REG_2019_1021 · über persistente organische Schadstoffe

Um die Entwicklung einer umfassenden Wissensbasis über Chemikalienexposition und -toxizität im Einklang mit dem allgemeinen Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 mit dem Titel „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ (7. UAP) (18) zu unterstützen, hat die Kommission die Informationsplattform für Chemikalienüberwachung (Information Platform for Chemical Monitoring) eingerichtet. Die Nutzung dieser Plattform sollte gefördert werden, damit die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Meldung von Daten über das Auftreten chemischer Stoffe nachkommen und ihre Berichtspflichten vereinfacht und verringert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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