ErwGr. 36

REG_2019_1022 · zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Fischereien, die Grundfischbestände im westlichen Mittelmeer befischen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Um ein Gleichgewicht zwischen der Fangkapazität der Flotte und dem zugewiesenen höchstzulässigen Fischereiaufwand herzustellen, sollte in den Flottensegmenten, die von der vorliegenden Verordnung erfasst werden und in denen kein Gleichgewicht herrscht, für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit Unterstützung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds zur Verfügung gestellt werden. Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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