ErwGr. 18

REG_2019_1154 · über einen mehrjährigen Wiederauffüllungsplan für Schwertfisch aus dem Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates

In Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2017/2107 sind technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Schwertfisch aus dem Mittelmeer festgelegt. Die mit der vorliegenden Verordnung in Unionsrecht umgesetzten Maßnahmen der ICCAT-Empfehlung 16-05 sind mit dem Ziel einer Wiederauffüllung des Bestands restriktiver oder präziser gefasst. Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2017/2107 sollte daher gestrichen und durch die in dieser Verordnung festgelegten einschlägigen Maßnahmen ersetzt werden —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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