ErwGr. 11

REG_2019_1156 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen qualifizierten Risikokapitalfonds im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 oder qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 einerseits und anderen AIF andererseits zu gewährleisten, müssen in diese Verordnungen Vorschriften über das Pre-Marketing aufgenommen werden, die mit den in der Richtlinie 2011/61/EU enthaltenen einschlägigen Vorschriften übereinstimmen. Derartige Vorschriften sollten Verwalter, die gemäß diesen Verordnungen registriert sind, in die Lage versetzen, an Anleger heranzutreten, um in Erfahrung zu bringen, ob bei ihnen Interesse an künftigen Investitionsmöglichkeiten oder -strategien im Bereich qualifizierter Risikokapitalfonds und qualifizierter Fonds für soziales Unternehmertum besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 11 REG_2019_1156 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 11 REG_2019_1156 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.