ErwGr. 9

REG_2019_1156 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Organismen für gemeinsame Anlagen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 345/2013, (EU) Nr. 346/2013 und (EU) Nr. 1286/2014

Um für eine bessere Erhebung der Gebühren und Entgelte zu sorgen und um die Gebühren- und Entgeltstruktur dort transparenter und klarer zu gestalten, wo die zuständigen Behörden solche Gebühren und Entgelte erheben, sollten die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen eine Rechnung, eine individuelle Zahlungsaufstellung oder eine Zahlungsanweisung, in der die Höhe der fälligen Gebühren oder Entgelte und die Zahlungsweise klar ausgewiesen sind, erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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