ErwGr. 19

REG_2019_1239 · zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU

Häfen sind nicht der Endbestimmungsort von Waren. Die Effizienz der Hafenaufenthalte von Schiffen hat Auswirkungen auf die gesamte Logistikkette, wenn Güter und Personen in die Häfen und aus ihnen heraus befördert werden. Um die Interoperabilität und Multimodalität des Seeverkehrs und dessen reibungslose Integration in die gesamte Logistikkette zu gewährleisten und andere Verkehrsträger zu unterstützen, sollten die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr den Austausch relevanter Informationen, z. B. Einlauf- und Auslaufzeiten, in ähnlichen Rahmen ermöglichen wie sie für andere Verkehrsträger entwickelt worden sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 REG_2019_1239 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 REG_2019_1239 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.