ErwGr. 9

REG_2019_1601 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/2025 und (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Der Grundsatz der Rechtssicherheit und der Grundsatz des Schutzes legitimer Erwartungen werden durch diese rückwirkende Geltung nicht berührt, da die betreffenden Fangmöglichkeiten nicht gesenkt werden und noch nicht ausgeschöpft wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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