ErwGr. 8

REG_2019_1601 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/2025 und (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die relevanten TACs für Schwarzen Heilbutt gelten ab dem 1. Januar 2019. Die durch die vorliegenden Verordnung eingeführten Bestimmungen in Bezug auf diese Bestände sollten daher mit Wirkung ab jenem Datum gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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