ErwGr. 7

REG_2019_1601 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/2025 und (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Die in der Verordnung (EU) 2019/124 festgelegten relevanten TACs für Sardelle gelten ab dem 1. Juli 2019. Die in der Verordnung (EU) 2018/2025 festgelegten relevanten TACs für Rote Fleckbrasse gelten ab dem 1. Januar 2019, aber die durch die vorliegende Verordnung eingeführten Änderungen betreffen Fangbeschränkungen für 2020. Die durch die vorliegenden Verordnung eingeführten Bestimmungen in Bezug auf diese Bestände sollten daher mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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