ErwGr. 4

REG_2019_1601 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/2025 und (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

Am 17. Dezember 2018 hat der ICES ein wissenschaftliches Gutachten zur gebietsübergreifenden Flexibilität für Bastardmakrele (Trachurus spp.) zwischen den ICES-Divisionen 8c und 9a veröffentlicht. Darin empfiehlt der ICES, dass die gebietsübergreifende Flexibilität zwischen zwei Beständen die Differenz zwischen der Fangmenge, die einer fischereilichen Sterblichkeit von Fp.05 entspricht, und der festgesetzten TAC nicht überschreiten sollte. Außerdem sollte keine Übertragung der TAC auf einen Bestand mit einer Laicherbiomasse unterhalb des Grenzwerts (Blim) erfolgen. Unter den Bedingungen dieses wissenschaftlichen Gutachtens sollte die gebietsübergreifende Flexibilität (besondere Bedingung) für Bastardmakrele zwischen dem ICES-Untergebiet 9 und der ICES-Division 8c für 2019 von 5 % auf 10 % erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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