ErwGr. 5

REG_2019_1601 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/2025 und (EU) 2019/124 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten

In Bezug auf Schwarzen Heilbutt (Reinhardtius hippoglossoides) in den internationalen Gewässern von 1 und 2, sollte es Mitgliedstaaten, die eine wissenschaftliche Studie zum Beifang in der Garnelenfischerei durchführen, erlaubt sein, den an der Studie teilnehmenden Schiffen mit Beobachtern an Bord insgesamt eine Gesamtmenge von 130 Tonnen zuzuteilen. Diese Fangmöglichkeiten sollten entsprechend angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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