ErwGr. 15

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die politische und rechtliche Ausgestaltung der Außengrenzkontrolle und der Maßnahmen im Bereich der Rückkehr, einschließlich der Entwicklung einer mehrjährigen strategischen Politik für eine integrierte europäische Grenzverwaltung, fällt weiterhin in die Zuständigkeit der Organe der Union. Zwischen diesen Organen und der Agentur sollte eine enge Abstimmung gewährleistet sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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