ErwGr. 16

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die wirksame Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch die Europäische Grenz- und Küstenwache sollte durch einen mehrjährigen strategischen Politikzyklus gewährleistet werden. Der mehrjährige Zyklus sollte ein integriertes, einheitliches und kontinuierliches Verfahren für die Bereitstellung strategischer Leitlinien für alle relevanten Akteure auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzverwaltung und Rückkehr vorsehen, damit diese Akteure die integrierte europäische Grenzverwaltung in kohärenter Weise umsetzen können. Ferner sollte er sich mit allen relevanten Interaktionen der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit der Kommission und anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sowie mit der Kooperation mit anderen relevanten Partnern, gegebenenfalls auch mit Drittstaaten und Dritten, befassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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