ErwGr. 27

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Das nach dieser Verordnung eingerichtete Kommunikationsnetz sollte auf dem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) entwickelten EUROSUR-Kommunikationsnetz aufbauen und dieses ersetzen. Das nach der vorliegenden Verordnung eingerichtete Kommunikationsnetz sollte für den gesamten gesicherten Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Grenz- und Küstenwache genutzt werden. Die Akkreditierung des Kommunikationsnetzes sollte auf die Sicherheitsstufe „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL“ heraufgestuft werden, um die Informationssicherung zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Agentur zu erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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