ErwGr. 53

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Agentur und das EASO sollten eng zusammenarbeiten, um Migrationsherausforderungen, insbesondere an den Außengrenzen, die durch einen starken Zustrom von Migranten und Flüchtlingen gekennzeichnet sind, wirksam zu bewältigen. Insbesondere sollten die Agentur und das EASO ihre Tätigkeiten koordinieren und die Mitgliedstaaten unterstützen, um die Verfahren für den internationalen Schutz und das Rückkehrverfahren in Bezug auf Drittstaatsangehörige, deren Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt werden, zu erleichtern. Die Agentur und das EASO sollten auch bei anderen gemeinsamen operativen Tätigkeiten wie der gemeinsamen Risikoanalyse, der Erhebung statistischer Daten, bei Schulungen und bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten im Rahmen der Notfallplanung zusammenarbeiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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