ErwGr. 77

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Agentur und die Mitgliedstaaten sollten insbesondere über ihre Ausbildungsakademien bei der Schulung der ständigen Reserve eng zusammenarbeiten, wobei sicherzustellen ist, dass die Ausbildungsprogramme harmonisiert und die in den Verträgen verankerten gemeinsamen Werte gefördert werden. Die Agentur sollte nach Zustimmung des Verwaltungsrats ein eigenes Schulungszentrum einrichten können, womit die Berücksichtigung einer gemeinsamen europäischen Kultur beim Ausbildungsangebot weiter erleichtert werden soll.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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