ErwGr. 80

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Agentur sollte die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr Drittstaatsangehöriger im Einklang mit der Rückkehrpolitik der Union und der Richtlinie 2008/115/EG stärker unterstützen. Die Agentur sollte insbesondere Rückkehraktionen aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten koordinieren und organisieren und das Rückkehrsystem der Mitgliedstaaten, die bei der Wahrnehmung ihrer Pflicht zur Rückkehr Drittstaatsangehöriger nach Maßgabe dieser Richtlinie eine verstärkte technische und operative Unterstützung benötigen, durch die Koordinierung und Durchführung von Rückkehreinsätzen unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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