ErwGr. 82

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Agentur sollte vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats gestatten, dort Besuche vorzunehmen, wo sie Rückkehraktionen im Rahmen des von den Mitgliedern des Europarats im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe festgelegten Überwachungsverfahrens durchführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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