ErwGr. 83

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Rückkehrverfahren sollte die Bereitstellung der praktischen Informationen über Bestimmungsdrittstaaten gehören, die für die Durchführung dieser Verordnung von Belang sind, wie etwa die Bereitstellung von Kontaktangaben oder anderen logistischen Informationen, die für den reibungslosen und menschenwürdigen Ablauf der Rückkehraktionen notwendig sind. Die Unterstützung sollte auch den Betrieb und die Pflege einer Plattform für den Austausch von Daten und Informationen umfassen, die die Agentur benötigt, um technische und operative Unterstützung im Einklang mit dieser Verordnung zu leisten. Diese Plattform sollte über eine Kommunikationsinfrastruktur verfügen, die die automatische Übermittlung statistischer Daten durch die Rückkehrverwaltungssysteme der Mitgliedstaaten ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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