ErwGr. 87

REG_2019_1896 · über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624

Die Zusammenarbeit mit Drittstaaten ist ein wichtiges Element der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Es dient der Förderung der Standards der europäischen Grenz- und Rückkehrverwaltung, dem Austausch von Informationen und Risikoanalysen und der Erleichterung der Umsetzung von Rückkehr im Hinblick auf eine Steigerung ihrer Effizienz und auf die Unterstützung von Drittstaaten im Bereich Grenzverwaltung und Migration, einschließlich durch die Entsendung der ständigen Reserve, wenn diese Unterstützung zum Schutz der Außengrenzen und zur wirksamen Steuerung der Migrationspolitik der Union erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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