Art. 48 – Unternehmensführung

REG_2019_2033 · über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 575/2013, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 806/2014

Hinsichtlich interner Regelungen für die Unternehmensführung legen die Wertpapierfirmen gemäß Artikel 46 folgende offen:
a)Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen;
b)Diversitätsstrategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans, Ziele und einschlägige Zielvorgaben der Strategie sowie Zielerreichungsgrad;
c)Angaben, ob die Wertpapierfirma einen separaten Risikoausschuss eingerichtet hat, und Anzahl der bisher abgehaltenen jährlichen Ausschusssitzungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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