ErwGr. 45

REG_2019_2099 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Damit die ESMA ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Drittstaaten-CCPs wirksam wahrnehmen kann, sollten Drittstaaten-CCPs Aufsichtsgebühren für die Beaufsichtigungs- und Verwaltungsaufgaben der ESMA zu entrichten haben. Die Gebühren sollten die Kosten im Zusammenhang mit den Anträgen auf Anerkennung von Drittstaaten-CCPs und deren Beaufsichtigung decken. Die Kommission sollte einen delegierten Rechtsakt zur näheren Festlegung der Art der Gebühren, die Tatbestände, für die Gebühren zu entrichten sind, die Höhe der Gebühren und die Art und Weise, wie sie zu zahlen sind, erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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