ErwGr. 8

REG_2019_2115 · zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten

Um eine einheitliche Harmonisierung des vorgeschlagenen Unionsrahmens für Liquiditätsverträge zu gewährleisten, sollte die Kommission von der durch die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) errichteten Europäische Aufsichtsbehörde (Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) erarbeitete technische Regulierungsstandards, in denen ein Muster für einen solchen Liquiditätsvertrag festgelegt wird, gemäß Artikel 290 AEUV und Artikel 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010, in Form von delegierten Rechtsakten erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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