ErwGr. 16

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Die Schaffung einer zusätzlichen Datenquelle auf der Grundlage des Austauschs von Mikrodaten zur Warenausfuhr innerhalb der Union erhöht zusammen mit der Möglichkeit, innovative Methoden zu nutzen, die Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Statistik über den Warenverkehr innerhalb der Union; dies ermöglicht es wiederum den Mitgliedstaaten, den Beantwortungsaufwand der Unternehmen zu verringern. Mit diesem Austausch werden die effiziente Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken zum internationalen Warenverkehr und die Verbesserung der Qualität dieser Statistiken bezweckt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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