ErwGr. 17

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Die Aushandlung, Umsetzung und Überprüfung von Handels- und Investitionsübereinkommen zwischen der Union und Drittländern, oder auf multilateraler Ebene, machen es erforderlich, der Kommission die notwendigen statistischen Informationen über die Handelsströme zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern zur Verfügung zu stellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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