ErwGr. 19

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Der grenzüberschreitende Warenverkehr, insbesondere mit Drittländern, unterliegt der zollamtlichen Überwachung nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (7). Die Zollbehörden bewahren Informationen oder Aufzeichnungen über diese Warenbewegungen auf oder haben Zugriff darauf. Die Informationen oder Aufzeichnungen, die sich auf Zollanmeldungen beziehen oder darauf basieren, sollten zur Erstellung der Statistik über den Warenhandel der Union herangezogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 REG_2019_2152 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 REG_2019_2152 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.