ErwGr. 22

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Damit die Kommission ihre Aufgaben gemäß den Verträgen, insbesondere in Bezug auf das Funktionieren des Binnenmarkts, erfüllen kann, sollten ihr vollständige, aktuelle und zuverlässige Informationen über die Produktion von Waren und Dienstleistungen in der Union sowie über die internationalen Handelsströme vorliegen. Auch die Unternehmen benötigen solche Informationen zur Beobachtung ihrer Märkte und der internationalen Dimension dieser Märkte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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