ErwGr. 25

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bildet den Bezugsrahmen für die vorliegende Verordnung, auch im Hinblick auf den Schutz vertraulicher Daten. Die sehr tiefe Gliederungsebene der Informationen im Bereich der Statistiken zum internationalen Warenverkehr erfordert jedoch besondere Regeln in Bezug auf die Vertraulichkeit. Ein Ein- oder Ausführer von Waren muss bei der nationalen statistischen Stelle beantragen, dass statistische Ergebnisse, die eine indirekte Identifizierung des betreffenden Ein- oder Ausführers ermöglichen, nicht offengelegt werden. Die nationale statistische Stelle sollte den Antrag als begründet betrachten, wenn der betreffende Ein- oder Ausführer über die statistischen Ergebnisse indirekt identifiziert werden kann. Andernfalls sollte die nationale statistische Stelle die statistischen Ergebnisse in einer Form verbreiten können, die es ermöglicht, den genannten Ein- oder Ausführer indirekt zu identifizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 25 REG_2019_2152 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 25 REG_2019_2152 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.