ErwGr. 26

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union sind für die Wirtschaft der Union harmonisierte Statistiken über den Klimawandel und Ressourceneffizienz, FuE, Innovation, die Informationsgesellschaft, einschließlich marktbestimmter und nichtmarktbestimmter Tätigkeiten, und über das Geschäftsumfeld als Ganzes, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensdemografie und Beschäftigung im Zusammenhang mit marktbestimmten Tätigkeiten, erforderlich. Diese Informationen gestatten es den Entscheidungsträgern, fundierte politische Beschlüsse zu fassen, die der Entwicklung einer auf Wissen und Innovation gestützten Wirtschaft, der Erleichterung des Zugangs zum Binnenmarkt für KMU, der Förderung von Unternehmertum und Nachhaltigkeit sowie der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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