ErwGr. 29

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Zuverlässige und aktuelle Statistiken werden für die Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Wirtschaftspolitik der Union benötigt. Die EZB braucht schnell verfügbare Konjunkturstatistiken, um die wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedstaaten im Kontext der einheitlichen Währungspolitik zu bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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