ErwGr. 27

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Statistiken über Innovation sowie FuE-Tätigkeiten werden zur Entwicklung und Überwachung von Maßnahmen benötigt, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der Steigerung ihres mittel- und langfristigen Potenzials für intelligentes Wachstum und Beschäftigung dienen. Auch eine expandierende digitale Wirtschaft und die verstärkte Nutzung der IKT gehören zu den bedeutenden Triebkräften für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der Union, und zur Unterstützung der damit verbundenen Strategien und Maßnahmen, einschließlich der Vollendung des digitalen Binnenmarkts, sind Statistiken notwendig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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