ErwGr. 23

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Die Mitgliedstaaten oder die zuständigen nationalen Behörden sollten sich darum bemühen, die Erhebung von Daten von europäischen Unternehmen so weit wie möglich zu vereinfachen. Die nationalen statistischen Stellen sollten bei der Bestimmung der Instrumente und Methoden zur Erhebung statistischer Daten den aktuellen digitalen Entwicklungen Rechnung tragen und dazu angehalten werden, innovative Verfahren einzuführen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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