ErwGr. 14

REG_2019_2160 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Diese Verordnung sollte in Verbindung mit den nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 angewandt werden. Um für eine einheitliche Anwendung des neuen Rahmens zur Festlegung der strukturellen Merkmale der Emission gedeckter Schuldverschreibungen und der geänderten Anforderungen für die Gewährung einer günstigeren Behandlung zu sorgen, sollte die Anwendung dieser Verordnung mit dem Datum zusammenfallen, ab dem die Mitgliedstaaten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der genannten Richtlinie anwenden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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