ErwGr. 3

REG_2019_2160 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Angesichts der Stellungnahme der EBA ist es sachgerecht, zusätzliche Anforderungen an gedeckte Schuldverschreibungen aufzustellen und dadurch die Qualität gedeckter Schuldverschreibungen zu erhöhen, die für eine günstigere Behandlung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Betracht kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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