REG_2019_2160 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich Risikopositionen in Form gedeckter Schuldverschreibungen
Die zuständigen Behörden können die Anwendung der Anforderung, dass Risikopositionen gegen Kreditinstitute im Deckungspool der Bonitätsstufe 1 zugeordnet sein müssen, teilweise aussetzen und für bis zu 10 % des Nominalbetrags der ausstehenden gedeckten Schuldverschreibungen des Emissionsinstituts Risikopositionen der Bonitätsstufe 2 genehmigen. Eine solche teilweise Befreiung erfordert jedoch eine vorherige Konsultation der EBA und gilt nur dann, wenn in den betroffenen Mitgliedstaaten erhebliche potenzielle Konzentrationsprobleme infolge der Anwendung der Bonitätsstufe 1 belegt werden können. Da es in den meisten Mitgliedstaaten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets zunehmend schwierig wird, die Anforderung einzuhalten, dass Risikopositionen über die von einer externen Ratingagentur zugeteilte Bonitätsstufe 1 verfügen müssen, halten die Mitgliedstaaten mit den größten Märkten für gedeckte Schuldverschreibungen die Anwendung einer solchen teilweisen Ausnahmeregelung für notwendig. Um die Verwendung von Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten als Sicherheit für gedeckte Schuldverschreibungen zu vereinfachen und den Schwierigkeiten bei möglichen Konzentrationsproblemen zu begegnen, muss die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 durch eine neue Bestimmung geändert werden, der zufolge Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die für die Bonitätsstufe 2 in Betracht kommen, für bis zu 10 % des Nominalbetrags der ausstehenden gedeckten Schuldverschreibungen des Emissionsinstituts genehmigt werden können, ohne dass die EBA konsultiert werden muss. Die Anwendung der Bonitätsstufe 3 auf kurzfristige Einlagen und auf Derivate muss — in bestimmten Mitgliedstaaten — in den Fällen zugelassen werden, in denen die Erfüllung der Anforderungen der Bonitätsstufe 1 oder 2 zu schwierig wäre. Die gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2162 benannten zuständigen Behörden sollten berechtigt sein, nach Anhörung der EBA die Anwendung der Bonitätsstufe 3 auf Derivatekontrakte zuzulassen, um möglichen Konzentrationsproblemen zu begegnen.
Kann ich ErwGr. 4 REG_2019_2160 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.