Art. 1 – Gegenstand

REG_2019_26 · zur Ergänzung der Unionsvorschriften über die Typgenehmigung angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union

Diese Verordnung ergänzt die Richtlinie 2007/46/EG, die Verordnung (EU) Nr. 167/2013, die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und die Verordnung (EU) 2016/1628 durch die Festlegung besonderer Bestimmungen für die EU-Typgenehmigung und das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die von der Typgenehmigungsbehörde des Vereinigten Königreichs vor dem Außerkrafttreten der Unionsvorschriften über die Typgenehmigung nach Artikel 2 Absatz 1 dieser Verordnung für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich typgenehmigt wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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