ErwGr. 1

REG_2019_319 · zur Änderung von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission im Hinblick auf die Angaben zu Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien in Bescheinigungen für die Einfuhr in die Union

Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung Transmissibler Spongiformer Enzephalopathien (im Folgenden „TSE“) bei Rindern, Schafen und Ziegen. Sie gilt für die Produktion und das Inverkehrbringen — sowie in bestimmten Sonderfällen für die Ausfuhr — lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse. Die Verordnung bildet auch die Rechtsgrundlage für die Einstufung von Mitgliedstaaten, Drittländern oder deren Gebieten gemäß der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission (3) entsprechend ihrem Gesundheitsstatus in Bezug auf die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) in die Kategorien vernachlässigbares BSE-Risiko, kontrolliertes BSE-Risiko und unbestimmtes BSE-Risiko.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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