ErwGr. 2

REG_2019_319 · zur Änderung von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission im Hinblick auf die Angaben zu Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien in Bescheinigungen für die Einfuhr in die Union

Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Anforderungen an die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen, Eizellen und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union. Insbesondere enthält Kapitel B dieses Anhangs die Anforderungen an die Einfuhr von Rindern unter Berücksichtigung des BSE-Status der Drittländer oder Gebiete. Zudem ist in Kapitel D dieses Anhangs geregelt, welche Angaben zum TSE-bezogenen Risiko in der Bescheinigung zu machen sind, die bei der Einfuhr von bestimmten tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, unter anderem auch verarbeitetem tierischem Protein, in die Union vorzulegen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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