Art. 12 – Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Die Expertengruppe für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union, die der Kommission Beratung und Fachwissen zur Verfügung stellt, erörtert weiterhin Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, tauscht bewährte Verfahren und gewonnene Erkenntnisse aus und führt einen Gedankenaustausch über Trends und Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen. Die Kommission zieht auch in Betracht, den Rat dieser Gruppe zu systemischen Fragen bei der Durchführung dieser Verordnung einzuholen.
Die Erörterungen in der Gruppe sind vertraulich zu behandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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