Art. 15 – Bewertung

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

(1)Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durch und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor. Die Mitgliedstaaten werden dabei einbezogen und liefern der Kommission zur Erstellung des Berichts erforderlichenfalls zusätzliche Informationen.
(2)Werden im Bericht Änderungen dieser Verordnung empfohlen, kann ihm ein geeigneter Legislativvorschlag beigefügt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 15 REG_2019_452 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 15 REG_2019_452 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.