ErwGr. 2

REG_2019_494 · über bestimmte Aspekte der Flugsicherheit im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union

Hauptziel der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) ist die Festlegung und Aufrechterhaltung eines hohen und einheitlichen Niveaus der Flugsicherheit in der Union. Hierzu wurde ein System von Zulassungen/Zeugnissen für unterschiedlichste Luftfahrttätigkeiten errichtet, um die geforderten Sicherheitsniveaus zu erreichen und die notwendigen Überprüfungen und die gegenseitige Anerkennung von erteilten Zulassungen/Zeugnissen zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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