ErwGr. 4

REG_2019_494 · über bestimmte Aspekte der Flugsicherheit im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union

Anders als in anderen Bereichen des Unionsrechts gibt es allerdings einige besondere Fälle, in denen eine Zulassung/ein Zeugnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat oder der Agentur erteilt werden kann, da ab dem Tag des Austritts das Vereinigte Königreich für seine Gerichtsbarkeit wieder die Rolle eines „Entwurfsstaats“ auf der Grundlage des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt übernimmt. Das Vereinigte Königreich wiederum kann in dieser neuen Funktion Zulassungen/Zeugnisse nur dann erteilen, wenn es diese neue Funktion übernommen hat, nämlich sobald das Unionsrecht auf das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der Union keine Anwendung mehr findet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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