ErwGr. 5

REG_2019_494 · über bestimmte Aspekte der Flugsicherheit im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union

Daher gilt es, einen vorübergehenden Mechanismus einzurichten, mit dem die Gültigkeit bestimmter Zulassungen/Zeugnisse für die Flugsicherheit verlängert wird und der den betroffenen Betreibern und der Agentur genügend Zeit einräumt, damit die notwendigen Zulassungen/Zeugnisse nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2018/1139 mit Blick auf den Status des Vereinigten Königreichs als Drittland erteilt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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