ErwGr. 3

REG_2019_499 · zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Das Programm Erasmus+ wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingerichtet und geregelt. Mit der vorliegenden Verordnung sollten Bestimmungen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 bereits eingegangene rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf laufende Lernmobilitätsaktivitäten, an denen das Vereinigte Königreich beteiligt ist, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union weiter gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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