ErwGr. 5

REG_2019_499 · zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Damit laufende Lernmobilitätsaktivitäten weiter aus dem Unionshaushalt finanziert werden können, sollten die Kommission und das Vereinigte Königreich vereinbaren, dass Kontrollen und Prüfungen dieser Aktivitäten zulässig sind. Wenn die erforderlichen Kontrollen und Prüfungen nicht durchgeführt werden können, sollte dies als gravierender Mangel des Verwaltungs- und Kontrollsystems eingestuft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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