ErwGr. 8

REG_2019_499 · zur Festlegung von Bestimmungen für die Fortführung der laufenden im Rahmen des Programms Erasmus+ gemäß Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 durchgeführten Lernmobilitätsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Diese Verordnung sollte aus Gründen der Dringlichkeit am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ab dem Tag gelten, an dem die Verträge auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden, es sei denn, bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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