ErwGr. 1

REG_2019_516 · zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung)

Das Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen (im Folgenden „BNE“) ist die Grundlage für die Berechnung des größten Anteils der Eigenmittel des Gesamthaushalts der Union. Daher ist es erforderlich, die Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit dieses Aggregats weiter zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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